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Geobasisdaten
sind Geodaten, die auf einem Recht setzenden Erlass des Bundes, eines Kantons
oder einer Gemeinde beruhen (GeoIG Art. 3 Abs. 1 lit. c). Neben der Rechtsgrundlage ist auch die Zuständigkeit beim Vollzug zu beachten.
Systematik der Geobasisdaten
Bundesrecht | Kantonsrecht | Gemeinderecht | |
Zuständigkeit Bund | I | X | X |
Zuständigkeit Kanton | II | IV | X |
Zuständigkeit Gemeinde | III | V | VI |
Katalog der Geobasisdaten
Geodatenmodell
Die jeweils zuständigen Fachstellen geben ein minimales Geodatenmodell (MGDM) vor.
Neben der amtlichen Vermessung sind für folgende Geobasisdaten des Bundesrechts mit Zuständigkeit Kanton/Gemeinde MGDM in Kraft gesetzt (01.06.2012):
- Nr. 73 Nutzungsplanung (kantonal/kommunal)
- Nr. 145 Lärmempfindlichkeitsstufen (im Nutzungsplan)
- Nr. 157 Waldgrenzen (in Bauzonen)
- Nr. 159 Waldabstandslinien
Übergangslösung für Geodaten
Solange für die Geobasisdaten keine Datenmodelle in Kraft gesetzt sind oder die Geodaten noch nicht in den rechtskräftigen Datenmodellen abgelegt sind, gibt die Übersicht der aktuell verfügbaren Geodaten Hinweise, welchen Geobasisdaten diese etwa entsprechen.