skip to main content

Regelwerke

Rechtsgrundlagen

Bund (wichtigste Erlasse)

Kanton (wichtigste Erlasse)

Statuten

Nutzungsbestimmungen

Garantie, Vollständigkeit

Die Daten und die Applikation für den Kunden wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen nicht verbindlich garantiert werden.

Verbindliche Angaben zu den Datenbeständen erteilen ausschliesslich die zuständigen Datenherren oder beauftragten Vertreter. Dies können sein:

  • Fachstellen der kantonalen Verwaltung;

  • Fachstellen der Gemeinden und Regionen;

  • Der in der jeweiligen Gemeinde zuständige Ingenieur-Geometer für die amtliche Vermessung;

  • Die in der jeweiligen Gemeinde zuständige Datenverwaltungsstelle für die Nutzungsplanung;

  • Die in der jeweiligen Gemeinde zuständige Datenverwaltungsstelle für den Leitungskataster;

  • Zuständige Stellen aller weiteren Datenlieferanten.

Die konkreten zuständigen Ansprechstellen sind sowohl im GeoShop als auch im GeoViewer im entsprechenden Thema ersichtlich.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.